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Reisestipendien

Der dbl betrachtet den internationalen wissenschaftlichen Austausch als wesentlichen Baustein der Unterstützung der Weiterentwicklung der logopädischen Profession. Um diese zu fördern, stehen zwei unterschiedliche Reisestipendien zur Verfügung.

Zum einen das Reisestipendium für Verbandsmitglieder auf internationalen Veranstaltungen, auf denen sie einen Vortrag halten oder ein Poster präsentieren.

Zum anderen das Reisestipendium „Studierendencampus - Internatio­naler Austausch im deutschsprachigen Raum“ für Studierende, das den Besuch von Jahreskongressen der Berufsverbände in Österreich (logopädieaustria) und der deutschsprachigen Schweiz (Deutschschweizer Logopädinnen und Logopädenverband DLV) ermöglicht.

Für wen?

Reisestipendien für Verbandsmitglieder auf internationalen Veranstaltungen

Bewerben können sich Mitglieder des dbl, die bereits ein Jahr die Mitgliedschaft im dbl nachweisen können. Auch Funktionäre des dbl - mit Ausnahme des Bundesvorstandes - können ein Reisestipendium beantragen, wenn sichergestellt ist, dass diese Funktionäre keinerlei Beteiligung und Einfluss am und auf das Prozedere und die Entscheidungsfindung über das Reisestipendium haben. Beantragt werden kann das Reisestipendium von jedem entsprechenden Mitglied einmal im Jahr.

Der Antrag auf ein Reisestipendium ist an die dbl Geschäftsstelle/Referat Bildung zu richten (siehe Informationen und Antrag für dieses Reisestipendium)

 

Reisestipendium „Studierendencampus - Internatio­naler Austausch im deutschsprachigen Raum“

Dieses Reisestipendium wird nur an Studierende vergeben. Die Mitgliedschaft im dbl ist dabei obligatorisch und muss auch über die Veranstaltung hinaus bestehen. Es richtet sich dabei grundsätzlich an alle Studierenden (als Studierende werden im dbl traditionell seit vielen Jahren Berufsfachschüler*innen und Student*innen gemeinsam benannt). Die Bewerbung um dieses Reisestipendium ist an die Bundesstudierendenvertretung zu richten bsv@dbl-ev.de.

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