Zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V
Ein Weg für die Logopädie?
Beschreibung:
Gesundheitsförderung und Prävention gewinnen im Gesundheitssystem zunehmend an Bedeutung. In der Praxis ist jedoch noch häufig ein kuratives Verständnis vorherrschend – der Fokus liegt auf der Heilung und nicht auf der Prävention. Präventive Logopädie setzt an, bevor ein therapeutischer Handlungsbedarf besteht, um das Auftreten von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen zu reduzieren und das Gesundheitssystem zu entlasten. Leistungen nach § 20 SGB V zählen zur gesetzlichen Regelversorgung und werden von den Krankenkassen (mit-)finanziert, wenn das Angebot einem definierten Handlungsfeld zugeordnet werden kann. Ein Handlungsfeld, das den Bereich Sprache und Kommunikation berücksichtigt, ist dabei (noch) nicht vorgesehen. Der vorliegende Artikel beruht auf Erfahrungen der Autorin im Rahmen eines Zertifizierungsantrags für einen Kurs zur Prävention funktioneller Dysphonien innerhalb des Handlungsfelds „Stress- und Ressourcenmanagement“. Erläutert werden das Vorgehen einer Verfahrensprüfung nach § 20 SGB V und mögliche Ansatzpunkte für die Logopädie/Sprachtherapie. Diese ergeben sich auch daraus, dass sich Logopäd*innen mit entsprechenden Zusatzqualifikationen für die Durchführung zertifizierter Kurse qualifizieren können.
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